Der Hundebesitzer schließt mit West End Dogs einen Betreuungsvertrag ab. Der Betreuungsvertrag kommt zustande, indem der Besitzer seinen Hund in die Betreuung von West End Dogs gibt oder von einem Dritten abgeben lässt. Der Besitzer akzeptiert damit die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Betreuungsvertrages.

West End Dogs verpflichtet sich, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Können und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und Möglichkeiten zu erledigen, ohne diese jedoch zu garantieren.

Kündigungsfristen: Vier Wochen bis zum Monatsende. Gezahlte Buchungen werden nicht erstattet.

An Wochenenden, Feiertagen und Brückentagen findet kein Gassi-Service statt.

 

Der Hundehalter versichert West End Dogs vor dem Betreuungsverhältnis, dass

 

1. sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Jede Erkrankung und jeder Verdacht auf eine Erkrankung ist vom Eigentümer vor der Betreuung bekanntzugeben. West End Dogs übernimmt keine Haftung für Erkrankungen des Hundes und deren Folgen.

 

2. der zu betreuende Hund ausreichend geimpft ist. Kosten für Folgeschäden durch nicht erfolgte Impfungen (auch an dritten Hunden in der Betreuung durch West End Dogs) gehen zulasten des verursachenden Hundes. Bitte einen Impfpass vorlegen.

 

3. der Hund haftpflichtversichert ist. Sollte es während der Betreuungszeit zu einem Schaden

kommen, der nicht durch die eigene oder die Betriebshaftpflichtversicherung von West End Dogs abgedeckt wird, so trägt diesen Schaden allein der Hundeeigentümer.

 

4. der Hund ohne Leine laufen darf. Sollte ein Hund trotzdem während der Hundebetreuung entlaufen,

verpflichtet sich West End Dogs alles mögliche zu unternehmen, um den Hund wiederzufinden. (Schäden, die der entlaufene Hund verursacht, gehen zu lasten des Hundeeigentümers, es sei denn, es wurde grob fahrlässig gehandelt)

 

5. im Krankheitsfall der Besitzer für evtl. Tierarztkosten, Zeitaufwandsentschädigung und Fahrtkosten aufkommt. Die Wahl des Tierarztes liegt im Ermessen von West End Dogs.

 

6. der zu betreuende Hund sozialverträglich gegenüber Hunden und Menschen ist.

 

7. im Falle einer Hündin, diese nicht läufig ist.

 

8. der zu betreuende Hund im Hamburger Hunderegister ordnungsgemäß gemeldet und gechipt ist.

 

 

West End Dogs versichert,

 

1. im Falle von unvorhergesehenen Geschehnissen umgehend den Halter zu informieren.

 

2. beim Transport im Auto alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu erbringen. Sollte es trotzdem im Falle eines Unfalls zu Verletzungen oder zum Ableben eines Hundes kommen, übernimmt West End Dogs hierfür keine Haftung, es sei denn, es wurde grob fahrlässig gehandelt.

 

3. eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben, inklusive Schlüsselverlust.

West End Dogs übernimmt keine Haftung im Falle von Verletzungen (z.B. durch  Beissereien), im Falle eines tödlichen Unfalls oder des plötzlichen Ablebens eines Hundes während der Betreuungszeit. Eventuelle Kosten durch vom Hund verursachte Unfälle o.ä. werden nicht von West End Dogs übernommen.

 

4.West End Dogs haftet nicht für Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus in der Wohnung des Hundehalters, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der Einbruch in Zusammenhang steht mit dem Verlust des Wohnungsschlüssels oder grober Fahrlässigkeit durch West End Dogs.

 

5. jedem in Betreuung gegebenen Hund während der Betreuungsdauer eine artgerechte Haltung sowie Freilauf und eine liebevolle Betreuung zu gewährleisten. Die Hunde werden als Gruppe gehalten und geführt. Es findet keine Zwingerhaltung statt.

 

Der Hund bleibt auch während der Fremdbetreuung durch West End Dogs jederzeit Eigentum des Besitzers.

Google Analyitcs Tracking widersprechen Hier klicken um dich auszutragen.